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Autor |
Zinsrechnung |
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baerchen
Ehemals Aktiv  Dabei seit: 01.01.2007 Mitteilungen: 263
 | Themenstart: 2015-03-04
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wie folgende Aufgaben zu lösen sind?
1. Startkapital 1500,00€, Kündigungsfrist 3 Monate, Zinssatz 2,5%. Welchen Zins ergibt das nach einem Jahr?
2. Startkapital 1500,00€, Kündigungsfrist 2 Jahre, Zinssatz 3%. Welchen Zins ergibt das nach einem Jahr?
Die Formeln, aus denen hervorgeht, wie die Kündigungsfrist eingeht, wären gut.
Dankesehr!
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Tetris
Senior  Dabei seit: 28.08.2006 Mitteilungen: 7818
 | Beitrag No.1, eingetragen 2015-03-04
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Hi, warum sollte die Kündigungsfrist für die Berechnung irgendeine Bedeutung haben?
Lg, T.
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baerchen
Ehemals Aktiv  Dabei seit: 01.01.2007 Mitteilungen: 263
 | Beitrag No.2, vom Themenstarter, eingetragen 2015-03-04
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Weil davon wahrscheinlich der Zins abhängt. Wahrscheinlich ist es so, dass man weniger Zins erhält, wenn man alle 3 Monate kündigen kann, als wenn man nur alle 2 Jahre kündigen kann.
Die Aufgabe ist einem Mathebuch für den M10-Zweig entnommen.
Bis bald!
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Tetris
Senior  Dabei seit: 28.08.2006 Mitteilungen: 7818
 | Beitrag No.3, eingetragen 2015-03-04
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Nun, ich weiß nicht, was der M10-Zweig ist, aber die Zinsen hängen m. E. doch nur vom Kapital, vom Zinssatz und der Dauer der Verzinsung ab.
Vielleicht will die Aufgabe aber auch auf irgendeine Vorfälligkeitsentschädigung hinaus. Dann sollte das Buch aber auch entsprechende Informationen nebst Berechnungsgrundlagen und Beispielen liefern, oder?
Lg, T.
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Buri
Senior  Dabei seit: 02.08.2003 Mitteilungen: 46791
Wohnort: Dresden
 | Beitrag No.4, eingetragen 2015-03-04
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\quoteon(2015-03-04 10:33 - baerchen in Beitrag No. 2)
... Wahrscheinlich ist es so, dass man weniger Zins erhält, wenn man alle 3 Monate kündigen kann, als wenn man nur alle 2 Jahre kündigen kann.
\quoteoff
Hi baerchen,
das ist nicht nur wahrscheinlich so, es ist so.
In dieser Aufgabe ist der Zinssatz aber vorgegeben, und somit sind die Kündigungsfristen für die Berechnung unerheblich.
Die Zinssätze sind jährliche Zinssätze, und es findet keine unterjährige oder gar stetige Verzinsung statt.
Das heißt, nach einem Jahr bekommt man das Kapital zurück und dazu noch 2.5 % von diesem Kapital.
Im zweiten Beispiel bekommt man nach einem Jahr das Kapital und dazu noch 3 % gutgeschrieben, und mehr ist nicht gefragt.
Man kann allerdings erst frühestens nach 2 Jahren kündigen.
Am Ende des zweiten Jahres bekommt man Zinsen und Zinseszins.
Gruß Buri
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dietmar0609
Senior  Dabei seit: 29.06.2007 Mitteilungen: 3195
Wohnort: Oldenburg , Deutschland
 | Beitrag No.5, eingetragen 2015-03-04
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@buri
1. Die Kündigung ist eine Option, kein "MUSS"
2. Falls nicht gekündigt wird, hat die Kündigungsfrist keinerlei Einfluss auf den gezahlten Zins oder Vorfälligkeitsentschädigungen.
3. Da nach dem Zins nach einem Jahr gefragt ist, entfällt jeder Zineszins.
Die Kündigungsfrist fällt m.E. unter die Rubrik " confuse the russians"
Gruss Dietmar
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baerchen
Ehemals Aktiv  Dabei seit: 01.01.2007 Mitteilungen: 263
 | Beitrag No.6, vom Themenstarter, eingetragen 2015-03-04
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Ich danke euch allen!
Viele Grüße!
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Buri
Senior  Dabei seit: 02.08.2003 Mitteilungen: 46791
Wohnort: Dresden
 | Beitrag No.7, eingetragen 2015-03-04
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\quoteon(2015-03-04 10:52 - Tetris in Beitrag No. 3)
Vielleicht will die Aufgabe aber auch auf irgendeine Vorfälligkeitsentschädigung hinaus.
\quoteoff
Hi Tetris,
nein, denn
- davon wird in der Aufgabe nichts gesagt, und
- VFE gibt es nur bei Darlehen. Nicht bei Guthaben.
Ob und wann man das Guthaben samt Zinsen zurückfordern kann, regelt die Kündigungsfrist. Sie legt fest, wann man ohne Zusatzkosten kündigen kann, meistens kann man aber trotzdem fristwidrig kündigen und muss dann Gebühren bezahlen, aber das ist etwas anderes als VFE.
Es heißt Vorschusszins (Beitrag #8). Danke, helmetzer.
Gruß Buri
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helmetzer
Senior  Dabei seit: 14.10.2013 Mitteilungen: 1605
 | Beitrag No.8, eingetragen 2015-03-04
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Ja Buri, das heisst dann Vorschusszins.
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baerchen hat die Antworten auf ihre/seine Frage gesehen. |
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