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Autor |
Umkehr der Barwertformel |
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Koppi
Neu  Dabei seit: 15.02.2017 Mitteilungen: 1
 | Themenstart: 2017-02-15
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Hallo
Ich hätte eine Frage.
Zwischen 2 Parteien wurde vereinbart entweder über 20 Jahre 7k jährlich zu zählen oder das durch eine Einmalzahlung auf einmal abzugelten in dem man den Barwert mit einem Zinssatz von 5% (ist damals vereinbart worden) rechnet. das ergibt einen Einmalbetrag von 91,6k - 7k /1,05 + 7k/1,05^2....
Das wurde vor 15 Jahren vereinbart und die 91,6k sind bezahlt worden - wie wäre die korrekte Vorgehensweise wenn jetzt nach 15 Jahren die vertragliche Grundlage wegfällt und die damals zahlende Partei einen verhältnismäßigen Anteil an der Einmalzahlung zurückhaben möchte denn sie hat nicht für 20 Jahre die Leistung beansprucht sondern für 15 Jahre -
Wie kann man diesen Anspruch finanzmathematisch korrekt berechnen.
Vielen Dank
lg
Koppi
:-? :-?
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| Folgende Antworten hat der Fragensteller vermutlich noch nicht gesehen. Er/sie war noch nicht wieder auf dem Matheplaneten |
Kitaktus
Senior  Dabei seit: 11.09.2008 Mitteilungen: 7086
Wohnort: Niedersachsen
 | Beitrag No.1, eingetragen 2017-02-15
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Hallo und herzlich Willkommen auf dem Matheplaneten,
stellen wir uns vor, es hätte keine Einmalzahlung gegeben, sondern das Geld wäre in 20 Jahresraten gezahlt worden. Dann wäre relativ klar, was man zurückzahlen muss, wenn nach 15 Jahren der Vertrag hinfällig wird:
Im 16., 17., 18., 19. und 20. Jahr je 7k.
Soll die komplette Rückzahlung im 16. Jahr stattfinden, dann ist der Barwert zu dem Zeitpunkt: 7k*(1+1/1,05+1/1,052+1/1,053+1/1,054) = 7k*4,546 = 31,822*k.
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